Die Strahlendosis der GALILEOS Aufnahme ist im Vergleich zur hohen Strahlenbelastung der Computertomografie deutlich geringer. Sie liegt ungefähr im Bereich der analogen Panoramaaufnahme. Das 3D-Röntgensystem kann deshalb für mehr Indikationen eingesetzt werden. Die Röntgenschutzverordnung von 2003 verpflichtet Zahnmediziner, für jede Röntgenaufnahme eine nachvollziehbare Indikation nachzuweisen. Es muss eine Technik verwendet werden, die dem Patienten möglichst wenig schadet. Der Zahnarzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet, bei vergleichbaren oder sogar besseren Diagnoseergebnissen das Verfahren einzusetzen, das die niedrigste Strahlenbelastung verursacht. |